Was die offizielle Quelle sagt
- Nach der allgemeinen Regel der DGT werden gültige EU/EWR-Führerscheine in Spanien anerkannt; ein Umtausch ist freiwillig.
- Bei unbefristeten Führerscheinen oder einer Gültigkeit von mehr als 15 Jahren für Pkw-Klassen bzw. 5 Jahren für Lkw- oder Busklassen verlangt die DGT nach zwei Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien eine Verlängerung.
Ihre nächsten Schritte
Eine praktische Checkliste von Tairix. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen für Ihre Situation.
- Prüfen Sie Ausstellungsland, Klassen und Ablaufdatum.
- Klären Sie, seit wann Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien besteht.
- Unterscheiden Sie zwischen freiwilligem Umtausch, vorgeschriebener Verlängerung und Ersatz eines verlorenen Dokuments.
- Prüfen Sie bei der DGT die Unterlagen und den Termin für Ihr Verfahren.
Vor der Anfrage vorbereiten
- Führerschein.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Angaben zur Herkunft des Führerscheins, falls er bereits umgetauscht wurde.
Eine Vorbereitungsliste, keine vollständige amtliche Dokumentenliste.
Bitte beachtenDiese Übersicht betrifft EU/EWR-Führerscheine. Andere Länder und Dokumente mit besonderen Einschränkungen müssen gesondert geprüft werden. Wenden Sie diese Regel nicht auf jeden ausländischen Führerschein an.