TAIRIXCOSTA BLANCA
Beratung

Kfz-Versicherung in Spanien: Haftpflicht, Vollkasko und Selbstbeteiligung

Die Kfz-Versicherung ist in Spanien für jedes Auto Pflicht. Wir erklären die Policenarten (Haftpflicht, erweiterte Haftpflicht und Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung), wie die franquicia funktioniert, was den Preis bestimmt, was Ausländer brauchen und wie der Unfallbericht ausgefüllt wird. Mit Links zum Gesetz und zu Versicherern.

Kurz gesagt

Gesetzliches Minimum ist die Haftpflichtversicherung (seguro a terceros): Sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht die Reparatur Ihres eigenen Autos. Terceros ampliado ergänzt Glas, Feuer und Diebstahl. Todo riesgo deckt auch Schäden am eigenen Auto; mit Selbstbeteiligung (con franquicia) ist sie günstiger, aber einen Teil jeder Reparatur zahlen Sie selbst. Der Preis wird individuell berechnet: Auto, Wohnort, Alter und Fahrpraxis, Schadenhistorie.

Pflichtversicherung: was das Gesetz verlangt

Wer ein Fahrzeug hat, das gewöhnlich in Spanien steht, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen (RDL 8/2004, Art. 2). Die Pflichtpolice deckt pro Unfall bis zu 70 Mio. € für Personenschäden und bis zu 15 Mio. € für Sachschäden (Art. 4) und gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Polizei prüft die Versicherung in der Datenbank FIVA (Fichero Informativo de Vehículos Asegurados), und im Auto muss ein Nachweis der gültigen Police mitgeführt werden (RD 1507/2008, Art. 14). Fahren ohne Versicherung kostet 601 bis 3.005 € Bußgeld, und das Auto kann stillgelegt werden.

Policenarten: terceros, terceros ampliado, todo riesgo

Die Namen ähneln sich, doch jedes Produkt hat eigene Deckungen. Die Tabelle zeigt das Übliche; die genaue Liste steht in den Bedingungen der jeweiligen Police.

PoliceWas gedeckt istWas nicht gedeckt istFür wen
Terceros (Basis-Haftpflicht)Pflichthaftpflicht gegenüber Dritten; meist auch Rechtsschutz und PannenhilfeEigene Schäden, Glas, Feuer, DiebstahlÄltere Autos mit geringem Wert
Terceros ampliado (erweiterte Haftpflicht)Dasselbe plus Glas (lunas), Feuer (incendio) und Diebstahl (robo)Schäden am eigenen Auto bei selbst verschuldetem Unfall oder ohne GegnerMittelalte Autos, die auf der Straße parken
Todo riesgo con franquicia (Vollkasko mit Selbstbeteiligung)Alles oben plus Schäden am eigenen Auto, auch bei eigener SchuldDen Selbstbehalt bei jeder Reparatur am eigenen AutoNeuere Autos, wenn Sie kleine Reparaturen selbst zahlen möchten
Todo riesgo sin franquicia (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung)Umfassendster Schutz für das eigene Auto ohne EigenanteilAusschlüsse der Police (z. B. Alkohol am Steuer) gelten weiterhinNeuwagen, finanzierte oder teure Autos

Was die Selbstbeteiligung (franquicia) ist

Die franquicia ist der Betrag, den Sie bei jedem Schaden am eigenen Auto selbst tragen; den Rest zahlt der Versicherer. Rechenbeispiel: Reparatur 1.000 €, Selbstbeteiligung 300 € – Sie zahlen 300 €, der Versicherer 700 €. Ist die Reparatur billiger als die Selbstbeteiligung, zahlen Sie alles. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie; oft kann man die Höhe wählen.

Prüfen Sie, für welche Risiken die Selbstbeteiligung gilt. Bei MAPFRE etwa sind Glas, Feuer und Diebstahl im Terceros ampliado ohne Selbstbeteiligung gedeckt, und im todo riesgo wählen Sie die Höhe selbst. Andere Versicherer regeln das anders – es steht in den Bedingungen.

Was eine Kfz-Versicherung in Spanien kostet

Einen Einheitspreis gibt es nicht: Der Versicherer berechnet ihn nach Marke und Modell, Leistung und Alter des Autos, Wohnort und Stellplatz (Garage oder Straße), Alter und Fahrpraxis der Fahrer, Schadenhistorie, Fahrleistung, Policenart und Selbstbeteiligung. Vergleichen Sie daher Angebote mehrerer Versicherer zu gleichen Bedingungen.

Ein Richtwert vom Versicherer selbst: Am 29. Oktober 2026 nannte die Website von MAPFRE „ab“-Preise von 160 € pro Jahr für terceros, 180 € für terceros ampliado und 335 € für todo riesgo. Das sind beworbene Mindestpreise, nicht der Preis für Ihr Auto: Die Prämie wird individuell berechnet.

Was Ausländer brauchen

  • Unterlagen. Für Angebot und Vertrag verlangt der Versicherer meist einen Ausweis (NIE oder Pass), den Führerschein, die Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación) und eine Adresse in Spanien. Die genaue Liste nennt Ihnen der Versicherer.
  • Führerschein. Ob Ihr ausländischer Führerschein in Spanien gilt und wann Sie ihn umtauschen, entscheidet die DGT, nicht der Versicherer. Details in unserem Führerschein-Ratgeber.
  • Schadenfreiheit. Lassen Sie sich von Ihrem bisherigen Versicherer eine Schadenhistorie ausstellen: Nach EU-Regeln umfasst sie die letzten 5 Jahre und muss binnen 15 Tagen erteilt werden. Ein spanischer Versicherer darf wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder des ausstellenden Landes keinen Aufschlag verlangen (RDL 8/2004, Art. 2.7). Ob er einen Schadenfreiheitsrabatt von außerhalb der EU anerkennt, entscheidet das Unternehmen – fragen Sie vorher.
  • Auto mit ausländischem Kennzeichen. Der Pflichtteil einer Police aus einem anderen EU-Land gilt in Spanien. Wenn Sie das Auto hier ummelden, klären Sie vorher mit dem Versicherer, ob der Vertrag weiter gilt; für die Zulassung ist ein Versicherungsnachweis nötig.

Nach einem Unfall: der Unfallbericht (parte amistoso)

  • Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker, Warnweste, Warnzeichen. Bei Verletzten oder Streit rufen Sie 112.
  • Füllen Sie mit dem anderen Fahrer die declaración amistosa de accidente (parte amistoso) aus: Fahrzeug- und Policendaten und eine Skizze. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind; jeder behält ein Exemplar.
  • Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer innerhalb von 7 Tagen, nachdem Sie davon erfahren haben, sofern die Police keine längere Frist vorsieht (Gesetz 50/1980, Art. 16).
  • Ist der andere Fahrer geflüchtet oder war das Auto unversichert, entschädigt das staatliche Consorcio de Compensación de Seguros im Rahmen der Pflichtversicherung (RDL 8/2004, Art. 11). Den Versicherer des anderen Autos erfahren Sie über das Kennzeichen in der FIVA-Datenbank, mit einer Kopie des Unfallberichts oder Polizeiprotokolls (RD 1507/2008, Art. 27).

Verlängerung, Versichererwechsel und Beschwerden

Policen verlängern sich meist automatisch. Wer kündigen will, teilt das dem Versicherer mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich mit; der Versicherer muss mindestens zwei Monate vorher kündigen (Gesetz 50/1980, Art. 22). Holen Sie vor dem Wechsel die Schadenbescheinigung über 5 Jahre ein, um Ihren Rabatt zu behalten.

Beschwerden gehen zuerst an den Kundendienst des Versicherers, der bis zu zwei Monate Zeit hat. Sind Sie unzufrieden, können Sie sich an den Beschwerdedienst der Versicherungsaufsicht (DGSFP) wenden.

Versicherer in unserem Verzeichnis

Große Versicherer, die in ganz Spanien Kfz-Versicherungen anbieten. Jede Seite verlinkt die offizielle Website für ein Angebot. Das ist kein Ranking und keine Werbung: Die Reihenfolge ist keine Empfehlung.

Häufige Fragen

Welche Kfz-Versicherung ist in Spanien Pflicht?

Nur die Haftpflicht (seguro a terceros). Sie deckt pro Unfall bis zu 70 Mio. € für Personen- und 15 Mio. € für Sachschäden. Alles andere – Glas, Diebstahl, eigene Schäden – ist freiwillig.

Was unterscheidet terceros ampliado von todo riesgo?

Terceros ampliado ergänzt Glas, Feuer und Diebstahl, zahlt aber keine Reparatur Ihres Autos nach einem selbst verschuldeten Unfall. Todo riesgo zahlt sie – ganz oder abzüglich Selbstbeteiligung.

Was bedeutet „todo riesgo con franquicia“?

Vollkasko, bei der Sie einen Teil jeder Reparatur selbst zahlen (die Selbstbeteiligung, z. B. 300 €). Dafür ist die Police günstiger als ohne Selbstbeteiligung.

Wie viel kostet eine Kfz-Versicherung in Spanien?

Das ist individuell. Als Richtwert warb MAPFRE am 29. Oktober 2026 mit terceros ab 160 € und todo riesgo ab 335 € pro Jahr. Ihr Preis hängt von Auto, Wohnort, Alter, Fahrpraxis und Schadenhistorie ab.

Wird meine Schadenfreiheit aus einem anderen Land anerkannt?

Lassen Sie sich die Schadenhistorie über 5 Jahre ausstellen. Ein spanischer Versicherer darf keinen Aufschlag verlangen, weil sie aus einem anderen EU-Land stammt, legt den Rabatt aber selbst fest. Bei Nachweisen von außerhalb der EU fragen Sie vorher.

Was, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

Das Consorcio de Compensación de Seguros entschädigt im Rahmen der Pflichtversicherung. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer und bewahren Sie Unfallbericht oder Polizeiprotokoll auf.

Bitte beachtenRechtslage am 29. Oktober 2026 im BOE (RDL 8/2004, RD 1507/2008, Gesetz 50/1980), bei Your Europe und im Verbraucherportal der Comunidad de Madrid geprüft, Bedingungen und Preise von MAPFRE auf deren offiziellen Seiten. Allgemeine Information, keine Beratung: Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Police. Wir verkaufen keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen.