Für wen das gilt
Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen jeder Staatsangehörigkeit. Einreise, Arbeit und Aufenthalt in Spanien regelt das Königliche Dekret 240/2007, nicht das allgemeine Ausländergesetz. Visa, Arbeitserlaubnisse und die TIE, die andere Ausländer brauchen, betreffen sie daher in der Regel nicht.
Arbeit: keine Erlaubnis nötig
EU-Bürger können in Spanien zu denselben Bedingungen wie Spanier angestellt oder selbstständig (autónomo) arbeiten, Dienstleistungen erbringen oder studieren. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis gibt es nicht. Einschränkungen gelten nur für einige Stellen im öffentlichen Dienst. Eine Anstellung oder Selbstständigkeit ist eine der Grundlagen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten (siehe unten).
Bis zu drei Monate: nur Pass oder Ausweis
Für Aufenthalte bis zu drei Monaten, gleich zu welchem Zweck, genügt der gültige Reisepass oder Personalausweis, mit dem Sie eingereist sind. Diese Zeit zählt nicht als Wohnsitz in Spanien.
Über drei Monate: Registrierungsbescheinigung
Wer länger als drei Monate in Spanien lebt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich im Registro Central de Extranjeros eintragen lassen. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt und enthält Name, Staatsangehörigkeit, Adresse, NIE und Registrierungsdatum. Das ist das Dokument für EU-Einwohner; eine separate TIE-Karte erhalten EU-Bürger nicht.
Sie können sich registrieren, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
| Grundlage | Was erforderlich ist |
|---|---|
| Arbeit | Sie sind in Spanien angestellt oder selbstständig (autónomo). |
| Mittel | Ausreichende Mittel für sich und die Familie sowie eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt. Einen festen Betrag gibt es nicht: Ihre Lage wird geprüft, die Anforderung darf aber die Sozialhilfeschwelle bzw. die Mindestrente nicht übersteigen. |
| Studium | Einschreibung an einer anerkannten Bildungseinrichtung, umfassende Krankenversicherung und Erklärung über ausreichende Mittel. |
| Familie | Sie sind Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der eine der obigen Voraussetzungen erfüllt. |
So beantragen Sie: Termin, EX-18 und Gebühr
- Buchen Sie über Cita previa einen Termin: Provinz Alicante und den Dienst für die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger wählen. Der Antrag wird persönlich bei der Oficina de Extranjería oder einer Polizeidienststelle gestellt.
- Füllen Sie das Formular EX-18 aus.
- Zahlen Sie die Gebühr mit Formular 790, Code 012. Am 16.10.2026 nennt die Polizei-Website 12,00 € für die Registrierungsbescheinigung; die Zahlung ist bei einer Bank auch ohne Konto möglich.
- Bringen Sie Ihren gültigen Pass oder Ausweis und Nachweise für Ihre Grundlage mit: Arbeitsvertrag oder Anmeldung als autónomo, Versicherung und Mittel oder Einschreibung.
Familie aus Nicht-EU-Staaten: Familienkarte (EX-19)
Ehegatten oder eingetragene Partner, Kinder unter 21 Jahren oder mit Unterhaltsbedarf und unterhaltsberechtigte Eltern eines EU-Bürgers ohne EU-Staatsangehörigkeit erhalten die „tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión“. Das Formular EX-19 wird innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich eingereicht. Erforderlich sind Pass, Nachweise der Verwandtschaft (apostilliert oder legalisiert und übersetzt), DNI oder Registrierungsbescheinigung des EU-Angehörigen, ggf. Nachweis des Unterhalts, drei Farbfotos mit weißem Hintergrund und die Gebühr 790-012. Die Karte gilt fünf Jahre, die Daueraufenthaltskarte zehn.
Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts erwerben Sie das Daueraufenthaltsrecht; auf Antrag erhalten Sie das certificado del derecho a residir con carácter permanente. Manche Arbeitnehmer (Rente, Erwerbsunfähigkeit) erhalten es früher. Das Recht erlischt bei mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren außerhalb Spaniens. Änderungen von Staatsangehörigkeit, Familienstand oder Adresse sind der Oficina de Extranjería oder der Polizei zu melden.
Gesundheitsversorgung
Bei vorübergehenden Aufenthalten nutzen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Ihres Landes. Wenn Sie nach Spanien ziehen und dort arbeiten, sind Sie im spanischen System versichert: Beantragen Sie die SIP-Karte. Wenn Sie in Spanien leben, aber in einem anderen EU-Land versichert sind – etwa weil Sie dort Rente beziehen oder arbeiten –, fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Formular S1.
Briten nach dem Brexit
Seit dem 1. Februar 2020 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU. Briten, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien lebten, und ihre Familien behalten nach dem Austrittsabkommen einen EU-ähnlichen Status und erhalten die Karte „TIE art. 50 TUE“. Laut Inklusionsministerium befreit gerade diese TIE von der Zählung der Aufenthaltstage im neuen Einreise-/Ausreisesystem der EU (EES). Später zugezogene Briten beantragen ihre Dokumente als Drittstaatsangehörige.
Was nach der Registrierung noch zu tun ist
- Melden Sie Ihre Adresse (Padrón) im Rathaus an – das ist ein eigenes Verfahren.
- EU-Führerscheine gelten in Spanien; wann ein Umtausch oder eine Verlängerung nötig ist, steht in einem eigenen Ratgeber.
- Bei komplizierten Fällen (Familie mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten, Unterbrechungen des Aufenthalts, Ablehnung) lassen Sie sich vor dem Antrag beraten.