Dienste von Ärzten in Weiterbildung auf 17 Stunden begrenzt
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Der Ministerrat hat am 3. November ein königliches Dekret beschlossen: 24-Stunden-Dienste von Ärzten in Weiterbildung (MIR) und anderen Fachkräften in Ausbildung werden auf höchstens 17 Stunden verkürzt, und zum Gehalt kommt eine Weiterbildungszulage hinzu, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt.
Die reguläre Wochenarbeitszeit darf im Halbjahresdurchschnitt 35 Stunden nicht überschreiten, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Kliniken müssen die Dienstpläne am Ausbildungsprogramm ausrichten und mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen. Das Dekret aktualisiert Regeln von 2006.
Der spanische MIR-Verband (AME) ist unzufrieden: Die Ärzte in Weiterbildung verlören an Kaufkraft, nach der Wahl am 29. November will er die Aufhebung des Dekrets fordern. In den Kliniken von Torrevieja, Elche und Alicante, wo Ärzte in Weiterbildung arbeiten, ändern sich die Dienstpläne; eine Einschränkung der Versorgung wurde nicht angekündigt.
Originalquelle: RTVE ↗