Mindestlohn 2027: Regierung schlägt 1.286 € im Monat vor
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Das Arbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht: Ab 1. Januar 2027 steigt der spanische Mindestlohn um 5,3 % auf 1.286 € brutto im Monat bei 14 Zahlungen. Das ist mehr, als die Experten empfohlen hatten. Stellungnahmen sind bis 16. November möglich.
Spät am 4. November stellte das Arbeitsministerium auf seinem Portal für Bürgerbeteiligung den Entwurf eines königlichen Dekrets über den Mindestlohn (SMI) für 2027 ein. Die Zahl liegt über den Erwartungen: Erst am Vortag hatte die Expertenkommission des Ministeriums 4,9 % vorgeschlagen, im Entwurf stehen 5,3 %.

📍 Was das in Euro bedeutet
Derzeit beträgt der Mindestlohn 1.221 € im Monat. Laut Entwurf steigt er auf 1.286 € brutto bei 14 Zahlungen, also 65 € mehr, und auf mindestens 18.004 € im Jahr. Der Tagessatz liegt bei 42,87 €. Befristet Beschäftigte, die höchstens 120 Tage für dasselbe Unternehmen arbeiten, erhalten mindestens 60,88 € pro Arbeitstag, Haushaltshilfen mit Stundenlohn 10,06 € pro tatsächlich gearbeiteter Stunde, alle Zahlungen inbegriffen.
📍 Warum mehr als von Experten empfohlen
Die Expertenkommission schlug am 3. November vor, den Anstieg an die vorläufige Oktober-Inflation von 4,9 % zu koppeln, also 1.281 € im Monat. In der Begründung zum Dekret schreibt das Ministerium, es habe diese Zahl genommen und 0,4 Punkte hinzugefügt: 2026 lag die durchschnittliche Inflation von Januar bis Oktober bei 3,5 %, der Mindestlohn stieg aber nur um 3,1 %, sodass Mindestlohnbezieher Kaufkraft verloren.
📍 Was das an der Costa Blanca bedeutet
An der Küste gibt es viel Arbeit in Hotels, Bars, Reinigung und Hausbetreuung und viele Saisonverträge, deshalb betrifft die Erhöhung vor allem diese Menschen. Wer selbst eine Haushaltshilfe oder eine Saisonkraft beschäftigt, darf ab Januar im Vertrag nicht unter den neuen Beträgen bleiben. Arbeitgeber sollten auch bedenken, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der Seguridad Social an den Mindestlohn gekoppelt ist.
📍 Wie es weitergeht
Noch ist es ein Entwurf. Bürger und Organisationen können bis 16. November, 23:00 Uhr, über das Portal des Ministeriums Stellung nehmen; dafür braucht man ein digitales Zertifikat oder Cl@ve. Das Ministerium hat den Betrag mit den Gewerkschaften CCOO und UGT sowie den Arbeitgeberverbänden CEOE und CEPYME besprochen. Danach muss der Ministerrat das Dekret beschließen; ein Datum gibt es noch nicht. Laut Entwurf gelten die neuen Beträge vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027.
Originalquelle: Ministerio de Trabajo y Economía Social ↗