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Züge Madrid–Andalusien: Erstattung und Fahrgastrechte

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AVE-Bahnsteige im Bahnhof Madrid Puerta de Atocha (Archivbild)
AVE-Bahnsteige im Bahnhof Madrid Puerta de Atocha (Archivbild) · Foto: Savh / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Andalusien ist auf unbestimmte Zeit gesperrt. Renfe hat den Ticketverkauf für den Südkorridor bis zum 13. Dezember ausgesetzt, Iryo bis zum 9. November und Ouigo bis zum 2. November. Nach EU-Recht erhalten Fahrgäste ausgefallener Züge den vollen Fahrpreis zurück oder können das Datum kostenlos ändern; dafür sollen sie nicht zu den Bahnhöfen kommen.

Alle Bahnreisenden sind automatisch durch die Pflichtversicherung für Reisende (SOV) geschützt: Sie zahlt bei Verletzung und Tod unabhängig von der Schuldfrage und ohne das Ende der gerichtlichen Untersuchung abzuwarten. Verletzungen können innerhalb von drei Jahren gemeldet werden, empfohlen werden aber die ersten Monate. Das Verkehrsministerium sieht zudem dringende Vorschüsse für Behandlungs- und Fahrtkosten vor.

Für Bewohner der Costa Blanca: Wer über Madrid nach Andalusien reisen wollte, sollte Erstattung oder Umbuchung online beim eigenen Bahnunternehmen erledigen und dessen Hinweise verfolgen, denn ein Termin für die Wiederaufnahme steht noch nicht fest.

Originalquelle: RTVE ↗

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